Die Enthüllung der sog. Panama Papers sorgte Anfang 2016 für Schlagzeilen. Die hier aufgedeckten Hintergründe betrafen Steuerhinterziehung, Offshore-Firmen aber auch Geldwäsche. Im Juli 2017 wurde nun bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Panama Papers käuflich erworben hat. Nach einer Mitteilung des hessischen Finanzministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhofft man sich neue Möglichkeiten der Auswertung von unklaren Zahlungsströmen, der Zuordnung von Briefkastenfirmen und der Aufdeckung von Steuerbetrug.

Bekanntlich wurden bereits in der Vergangenheit sog. Steuer-CDs bzw. andere Datenträger von deutschen Behörden käuflich erworben. Diese Vorgehensweise ist rechtlich umstritten, da sich die Behörden damit mglw. an der Straftat der Person beteiligen, welche die Daten entwendet/verrät.

Im Zusammenhang mit den Panama Papers ist zudem festzustellen, dass die Beteiligung an Offshore-/ Briefkastenfirmen nicht grundsätzlich illegal ist. Es bestehen auch ganz legale Möglichkeiten, diese zur Steuerreduzierung oder Vermögenssicherung zu nutzen – sofern die Gewinne korrekt versteuert wurden.