In Bayern wurde die Präventivhaft von 14 Tage auf drei Monate erhöht. Damit können in Bayern Richter auch präventiv anordnen, Terrorverdächtige einzusperren.

Nach spätestens nach drei Monaten muss erneut richterlich entschieden werden. Die Haftdauer kann aber auch verlängert werden, wenn eine drohende Gefahr nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.

Innenminister Joachim Herrmann: „Wir sind eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz der Gesellschaft braucht es einen starken Staat“.