1.Prüfen, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Nur wenn ja, hereinlassen

2. Rufen Sie einen spezialisierten Anwalt an

3. Notieren Name/Dienstgrad der Ermittler

4. überprüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss inhaltlich

5. Zur Sache schweigen (Angaben nur zur Person)

6. Dokumentieren Sie die Arbeit der Fahnder / lassen Sie die Fahnder nicht ohne Begleitung im Unternehmen herumlaufen

7. Aushändigung angeforderter Unterlagen

8. Abschlussbesprechung (mit Ihrem Rechtsanwalt) zur Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen. Beschlagnahmte wichtige Dokumente nach Möglichkeit kopieren.

9. Prüfen Sie im Protokoll besonders, dass die Daten beschlagnahmt, nicht aber freiwillig herausgegeben wurden.

10. Allgemein: Bleiben Sie ruhig und sachlich. Vermeiden Sie Emotionen. Dokumentieren Sie alle Vorgänge für den Rechtsanwalt.

Beachten Sie:

Die Durchsuchungen auch im Unternehmensbereich haben zugenommen. Die ansonsten sehr zuverlässigen und oft jahrelang das Unternehmen begleitenden „u.a. auch“ im Steuerstrafrecht aktiven Rechtsanwälte geraten aufgrund der geschulten Methoden der Ermittler an ihre Grenzen. Es empfiehlt sich daher, in solchen Fällen mit externen Spezialisten zu arbeiten, die sich täglich mit diesem Bereich beschäftigen. Die Deutsche Anwaltsvermittlung ist Ihnen bei der Suche gern behilflich.