Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen tragen (Ausnahmen sind kostenintensive Spezialpolicen) meist nur die gesetzlichen Mindestsätze nach RVG. Renommierte Experten arbeiten ab einer bestimmten Liga fast ausschließlich auf Basis von Stundensätzen nach Vergütungsvereinbarungen, welche nicht getragen werden, außer es geht um Streitwerte im Millionenbereich.

Die Versicherungen rechnen bei den Mindestsätzen nach Streitwert ab. Ist der Streitwert z.B. sechsstellig und die Sache aufgrund der Expertise der Bearbeiter schnell zu lösen, können die durch die Versicherungen gezahlten Mindestsätze zwar dem tatsächlichen Aufwand nach Stundensatz entsprechen oder sogar niedriger sein. Haben Sie aber bsw. einen Streitwert im vier-/unteren fünfstelligen Bereich und eine Rechtsangelegenheit, deren Lösung viel Zeit erfordert, sollten Sie nicht damit rechnen, dass die Versicherung alle Kosten renommierter Spezialisten übernimmt.

Generell gilt: Wer seine Rechtsangelegenheit nur verfolgen möchte, wenn alles ganz sicher durch die Versicherung übernommen wird, sollte keinen renommierten Experten beauftragen (der auf Basis von Stundensätzen nach Vergütungsvereinbarung arbeitet), sondern nach einem Büro suchen, welches auf Basis der RVG-Mindestsätze aktiv wird.

Die Chancen der Übernahme sind erfahrungsgemäß am größten, wenn Sie dann nach kleinen nur regional aktiven und nicht zu sehr spezialisierten Kanzleien suchen, z.B. in dem Sie über www.anwalt24.de selektieren.