Der Angeklagte, ein 18 – jähriger Gymnasiast, stark alkoholisiert, schlug am 23. April 2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße den ihm zuvor noch unbekannten 29 – jährigen Nebenkläger Markus P. mit einer noch teilweise gefüllten Plastikflasche nieder. Er versetzte dann den am Boden liegenden Markus P. mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Er erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Zu weiteren inneren Verletzungen kam es nicht.
Der 22 – jährige Georg B. eilte dem Opfer zu Hilfe und wollte den Angeklagten von weiteren Tritten abhalten. Der Angeklagte versetzte dabei unter Mithilfe eines früheren Mitangeklagten dem Georg B. Faustschläge und Tritte. Beide Täter konnten zunächst fliehen. Als der Angeklagte das zu Fahndungszwecken ins Internet eingestellte Video, das den Tathergang am Bahnhof Friedrichstraße dokumentierte, sah, stellte er sich am Nachmittag desselben Tages der Polizei.
Der Angeklagten wurde vom Landgericht Berlin wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Markus P. und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Georg B. zu einer Jungenstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die vollständige Entscheidung ist wesentlich umfangreicher und juristisch komplexer formuliert. Die Orginalentscheidung können Sie beim jeweiligen Gericht anfordern. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. März 2012 – 5 StR 81/12 –