Mit dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai 2011 wurde Jörg Kachelmann freigesprochen. Gegen diese Entscheidung hat nun die Staatsanwaltschaft Mannheim am 06. Juni 2011 Revision eingelegt. Einen Tag später ist auch die Nebenklägerin in Revision gegangen.

Die Revision ist innerhalb eines Monats nach Urteilsabsetzung zu begründen. Die Entscheidung über die Revision fällt der Bundesgerichtshof.