Johann Emanuel Weiss hat den Entführungsexperten Rechtsanwalt Paul Vogel von der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hinsichtlich der neuerlich in Afghanistan verschwundenen Deutschen um ein kurzes Statement zur heiklen Frage der Kostentragung gebeten.

Rechtsanwalt Vogel wurde bereits 2005 anlässlich der Entführung von Susanne Osthoff (vom 25. November bis 18. Dezember 2005 im Irak in der Gewalt von Geiselnehmern) von den Medien befragt und hatte seinerzeit die mögliche Kostentragung durch den Steuerzahler kritisiert, weil sich Frau Osthoff trotz Warnungen in die entführungsgefährdete Region begeben hatte. Die Kosten in solchen Fällen (z.B. Rückführung per Hubschrauber / Privatjet, Personaleinsatz etc., aber auch Auslagen wie Lösegeld) können beträchtliche Ausmaße erreichen.

Vogel: „Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 müssen die Opfer nach §5 Konsulargesetz für die Kosten aufkommen. Damit sind auch Auslagen (z.B. Lösegeldzahlungen) gemeint. Trotzdem ist der Verhältnismässigkeitsgrundsatz (vgl. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Opfers etc.) zu beachten. Wenn ein Opfer allerdings trotz Warnungen aus reiner Abenteuerlust (nicht etwa als staatlicher Helfer) in ein Krisengebiet reist, hat es schlechte Karten. Es wäre unbillig, diese Kosten auf den Staat / den Steuerzahler umzulegen. Niemand ist dafür, einen Deutschen Staatsbürger in einer solchen Situation allein zu lassen. Der Langmut der Steuerzahler würde aber überstrapaziert, wenn es nicht zumindest zu einer teilweisen Kostenbeteiligung käme. Zudem lässt dies die Regelung in § 5 Konsulargesetz eindeutig zu.“
Vogel rät, vor Auslandsreisen die Warnungen des Auswärtigen Amtes sehr ernst zu nehmen und warnt vor unüberlegten „Abenteuerreisen.“

Hinsichtlich der beiden verschwundenen Deutschen gibt es deutliche Anzeichen, dass es sich um eine Entführung handelt. Deren Spur wurde Nähe Baghlan verloren. Die Untersuchungen laufen…

Autor: Johann Emanuel Weiss
Interwiew mit Rechtsanwalt Paul Vogel am 23.08.2011