Wird einem Bundesliga-Fußballverein eine Strafzahlung vom DFB auferlegt, da während des Spiels Fans – oder so genannte Flitzer – über das Spielfeld gelaufen sind, so kann der Verein von den störenden Fans Ersatz der Strafzahlungen verlangen, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. März 2011
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