Wird in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen, so setzt das Gericht gleichzeitig eine Sperrfrist fest, innerhalb derer eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf. Das Gericht kann die verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerschein-Behörde nachträglich in Fortfall bringen (Sperrfristverkürzung). Dies stellt einen Ausnahmefall dar und bedarf in jedem Einzelfall einer genauen Prüfung der neu hervorgetretenen Tatsachen, die vorliegen müssen, damit überhaupt eine Abkürzung der Sperrfrist in Betracht kommen kann. Das bedeutet, es müssen neue Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass der Täter nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. In erster Linie kommt hierfür die zertifizierte Teilnahme an Nachschulungsmaßnahmen in Betracht.
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