Das Anderkonto ein in eigenem Namen unterhaltenes Bankkonto, das der vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern dient. Anderkonten werden im Regelfall von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenz- oder Zwangsverwaltern aber auch Pfarrern geführt. Die Eröffnung ist erforderlich, um die fremden Gelder äußerlich vom sonstigen Vermögen dieser Personen zu trennen. Bekanntester Fall ist das Notaranderkonto, über das häufig Grundstücksfinanzierungen beim Hauskauf abgewickelt werden. Es ermöglicht die Darlehensauszahlung zur Begleichung des Kaufpreises, obwohl die Grundschuld der Bank noch nicht eingetragen ist. Der Notar trägt dabei die Gewähr für die zweckmäßige Verwendung des Geldes. Für das Anderkonto wird eine Hebegebühr fällig.
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