Ankaufsrecht ist die Rechtsmacht, beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen einen Kaufvertrag über einen Gegenstand zu erlangen (Optionsrecht in Bezug auf einen Kauf). Dabei sind unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen möglich. Zunächst als bindendes Angebot (der Ankaufsberechtigte kann innerhalb einer Frist annehmen) als Vorvertrag (Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrages) sowie als aufschiebend bedingter Kaufvertrag (Bedingung ist entsprechende Erklärung des Berechtigten). Bei Grundstücken kann das Ankaufsrecht durch eine Vormerkung gesichert werden.
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