Anliegerverkehr ist eine durch das Zusatzschild "Anlieger frei " gestattete Benutzung einer an sich für den Fahrzeugverkehr insgesamt oder für einzelne Fahrzeugarten gesperrten Straße. Entscheidend ist, ob Ziel oder Ausgangspunkt der Fahrt eines der anliegenden Grundstücke ist. Wer die Straße nur durchfahren will, um an einen außerhalb von ihr gelegenen Punkt zu gelangen, nimmt nicht am Anliegerverkehr teil. Anlieger sind auch die Personen, die zwar nicht unmittelbar an der gesperrten Straße wohnen, aber nur durch sie an den Verkehr angeschlossen sind.
Neue Urteile
- Prinz Andrew verliert alle militärischen Dienstgrade 15.01.2022
- Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel: Todraser ihres Sohnes wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt 30.08.2021
- U 6 Vergewaltiger wird nicht abgeschoben 27.06.2021
- (kein Titel) 25.04.2018
- Messerstecher von Burgwedel geständig 20.04.2018