Ein Anwalt ist eine Person, die ein juristisches Studium absolviert hat und nunmehr den Berufszweig des Juristen in besonderer Form ausübt. Zu unterscheiden sind dabei zwei große Anwaltsgruppen: der Rechtsanwalt und der Staatsanwalt. Ein Rechtsanwalt ist bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen und bietet den Rechtssuchenden Beratungen und Rechtsbeistand in ihren Angelegenheiten und sämtlichen Rechtsgebieten. Staatsanwälte sind Beamte des Staates, die alle erdenklichen Straftaten verfolgen und wenn notwendig öffentlich anklagen.
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