Der Anwaltsnotruf vermittelt Rechtsanwälte, die in dringenden Fällen entweder sehr schnell oder auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar sind. Durch den Expertennotruf vermittelte Kanzleien arbeiten auf Basis von Vergütungsvereinbarungen und sind Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Kosten für die Vermittlung fallen nicht an. Bei Rückruf des jeweiligen Rechtsanwalts rechnet dessen Kanzlei -auch bei einer kurzen telefonischen Information- die bis c.a. 190 EURO zzgl. MwSt zzgl. Auslagen gestaltete Erstberatungsgebühr ab. Wird der jeweilige Anwalt tätig, so wird er auf Wunsch einen Kostenvoranschlag abgeben – bei dessen Annahme die Erstberatungsgebühr entfällt.
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