Das Baurecht ist das subjektive Recht eines jeden Staatsbürgers zu bauen. Dabei gilt der Grundsatz der Baufreiheit. Allerdings muss sich auch ein Bauherr an gewisse bauliche Regeln halten. So darf er nicht willkürlich überall und alles bauen, was ihm in den Sinn kommt. Er bedarf unter Umständen einer vorherigen Baugenehmigung, die vom Umfang seines Vorhabens und von dem Zweck des Grundstückes abhängt, auf das er sein Vorhaben errichten will.
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