Betäubungsmittel im strafrechtlichen Sinne sind im Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet (z.B. Heroin, Ecstasy, Cannabis etc.). Der Umgang mit diesen aufgeführten Stoffen und Zubereitungen stellt ohne Erlaubnis des Bundesgesundheitsamtes eine Straftat dar.
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