Das Betäubungsmittelgesetz bestimmt, welche chemischen und pflanzlichen Substanzen als Betäubungsmittel angesehen werden und dass der Umgang und der Besitz solcher Substanzen einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Die bekanntesten Substanzen sind Opium, Morphium, Methadon und Amphetamin. Die erforderliche Erlaubnis haben vor allem Ärzte und Apotheker, weil sie mit den chemischen oder pflanzlichen Mitteln hantieren und arbeiten. Gleichzeitig stellt das Gesetz Grundsätze auf, unter welchen Umständen der Besitz und der Umgang mit Betäubungsmitteln strafbar ist.
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