Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt. Im Buch eins ist der Allgemeine Teil geregelt, Im zweiten Teil ist Schuldrecht geregelt. Im dritten Buch das Sachenrecht. Im vierten Buch das Familienrecht und im fünften Buch schließlich das Erbrecht. Es regelt die privaten Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Es trat am 1. Januar 1900 in Kraft.
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