Der Bundestag oder auch das Parlament genannt ist legislative Gewalt im Staat. Der Bundestag verabschiedet Gesetze. Der Bundestag sitzt im Reichstagsgebäude. Der Bundestag ist unmittelbar demokratisch legitimiert. Der Bundestag ist in den Art. 38ff GG geregelt. Der Bundestag wird grundsätzlich für 4 Jahre gewählt, man spricht auch von einer Legislaturperiode. Der Bundestag verhandelt grundsätzlich öffentlich, so dass jeder Bürger zusehen kann wie Gesetze zustande kommen. Nur in bestimmten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt.
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