Jedes Werk der Literatur, der Film-, Bild- und Tonkunst sowie der Softwareprogrammierung, das Ergebnis eines eigenständigen Schöpfungsprozesses ist, ist urheberrechtlich geschützt. Das Halten der Rechte am Werk mit dem Copyrightvermerk – © – angezeigt. Mit der Schaffung des Werkes beginnt automatisch das Urheberrecht, das heißt die Anbringung des ©-Zeichens ist demnach für die Entstehung nicht erheblich. Es dient vielmehr zum Nachweis. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod.
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