Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung (wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag) erfüllt wird, sondern der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist. Dauerschuldverhältnisse werden in der Regel mit der Kündigung beendet. Unter anderem sind der Miet,- Pacht- und der Arbeitsvertrag ein Dauerschuldverhältnis. Der § 314 BGB enthält Regelungen über Kündigungen bei Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.
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