Das Dienstrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, welches sich mit dem Beschäftigungsverhältnis von Beamten befasst sowie mit den damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten. Ebenso gibt dieses Recht Auskunft darüber, wie man sich verhalten muss, wenn ein Beamter bei der Bearbeitung eines konkreten Sachverhaltes einen Fehler macht. Hier kommen besondere Schadensausgleichsansprüche in Betracht. Ausschlaggebend für das dienstrecht ist vor allem das Beamtenrechtsrahmengesetz, aber auch das Deutsche Richtergesetz und die Beamtengesetze der Bundesländer.
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