Eine Drohung ist das in Aussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt oder tatsächlich hat. Sie hat vor allem im Strafrecht eine enorme Bedeutung, da sie in mehreren Tatbeständen vorkommt. Jedoch auch im Zivilrecht erscheint die Drohung, wie z.B. in § 123 BGB.
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