Ehe ist das auf Dauer angelegte Zusammensein von Mann und Frau in einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Die Ehe ist so gar im Grundgesetz im Art. 6 nominiert. Es können also nur Mann und Frau eine Ehe eingehen, gleichgeschlechtliche Paare können jedoch eine so genannte Lebensgemeinschaft bilden.
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