Der Ehevertrag ist ein Vertrag, durch den Ehegatten oder künftige Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Da der Zugewinnausgleich als gesetzlich vorgesehener Güterstand immer dann eintritt, wenn Ehegatten keine gesonderte Regelung treffen, kann mit dem Ehevertrag entweder der Güterstand der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung geregelt werden. Der Vertrag wird beidseitig geschlossen. Es ist dazu notwendig, dass beide Ehegatten vor einem Notar erscheinen. Dieser nimmt den Vertrag auf und beglaubigt ihn.
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