Unter Eigentumsdelikte fallen rechtswidrige Handlungen des Strafrechts, welche das Recht des Eigentums schädigen, vgl. Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Brandstiftung. Nicht geschützt wird hier das Vermögen als solches. Letzteres wird nur durch die Vermögensdelikte geschützt (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt etc.).
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