Dieses Rechtsgebiet umschreibt die zwischen den Europäischen Staaten eingegangenen, rechtlich normierten Verbindungen, die das Zusammenleben in der Europäischen Gemeinschaft regeln sollen. Man kann sich die Europäische Gemeinschaft also als eine Art größeres und umfassenderes Staatengebilde vorstellen, in dem ebenso rechtliche Vorgaben bestehen, wie für den im kleineren Rahmen zu sehenden Staat Deutschland beispielsweise. Für die Einhaltung der rechtlichen Grundsätze müssen die Europäischen Staaten sorgen. Wenn dies nicht geschieht, kann man sich an den Europäischen Gerichtshof wenden.
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