Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt im Staat. Sie ist zu unterscheiden von der Legislative (Gesetzgebende Gewalt) und der Judikative (Rechtsprechung). Die Exekutive führt die Gesetze aus, bekanntestes Exekutivorgan in der Bevölkerung ist die Polizei. Die Spitze der Exekutive bildet schließlich die Bundesregierung.
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