Es besteht die Möglichkeit für Rechtsanwälte sich auf bestimmten Gebieten weiter zu bilden und Prüfungen abzulegen. Wenn sie diese bestanden haben dürfen sie sich Fachanwalt nennen. Damit ergeht gleichzeitig die Verpflichtung sich weiterhin für dieses Gebiet fortzubilden. Ein Rechtanwalt darf maximal zwei solcher Titel tragen. Es gibt beispielsweise Fachanwälte für Strafrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Erbrecht und Familienrecht. Es ist zu beobachten, dass sog. "Staranwälte " oft keine Fachanwälte sind. Dies lässt sich mglw. dadurch erklären, dass die Fachanwaltskurse einen gewissen Zeitaufwand erfordern, man sich Spezialwissen aber ggf. auch gezielter aneignen kann. Ist der Anwalt also schon bekannt, macht die "Marketingmassnahme Fachanwalt " nicht immer Sinn.
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