Der Fahrzeughalter ist eine Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Wichtig hierbei ist, dass der Halter nicht zwangsläufig auch der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss. Gemäß § 7 StVG muss der Halter für Schäden an anderen Rechtsgütern bei Dritten wie z.B. Körper oder Leben einstehen.
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