Die Falschaussage ist eine wahrheitswidrige Behauptung gegenüber einem Gericht oder einer zur eidlichen Vernehmung zuständigen Behörde. Eine Aussage ist falsch, wenn sie mit der Wirklichkeit objektiv nicht übereinstimmt. Die Falschaussage ist mit Strafe bedroht vgl. § 153 StGB. Also ist auch die "normale " Falschaussage strafbar, nicht nur die vereidigte Falschaussage. Aussagedelikte sind so genannte eigenhändige Delikte, bei denen nach allgemeinen Regeln eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe nicht möglich sein soll. Die Lücke schließt § 160 StGB, der die "Verleitung zur Falschaussage " eigenständig unter Strafe stellt.
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