Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und beinhaltet die gesetzlichen Vorschriften zum Verlöbnis, zur Ehe und Verwandtschaft, zum Verhältnis von Eltern und Kindern sowie zum Unterhalt und zur Vormundschaft und Betreuung. Das Familienrecht legt den Personenstand fest und bestimmt, welche Menschen zueinander in Familienrechtlichen Beziehungen stehen.
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