Die Freiheitsstrafe ist die durch ein Gesetz angedrohte Sanktion einer rechtswidrig und schuldhaft begangenen Tat. Sie ist die schärfste Strafe die unser Rechtssystem kennt. Das Gesetz kennt folgende Freiheitsstrafen:
– Die zeitige Freiheitsstrafe: Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Monat und maximal 15 Jahre. Wenn die Freiheitsstrafe 2 Jahre nicht übersteigt, kann das Gericht sie zur Bewährung aussetzen.
– Die lebenslange Freiheitsstrafe: Die lebenslange Freiheitsstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. So ist zum Beispiel beim Mord (§211 StGB) eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingende Rechtsfolge. "Lebenslang " bedeutet nicht zwingend bis zum Lebensende, vielmehr kann ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter nach 15 Jahren erstmals beantragen, auf Bewährung freigelassen zu werden.