Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, wer wegen welcher Straftat verurteilt wurde. Jeder Bürger kann von der zuständigen Stelle sein Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis ist zu unterscheiden vom Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis enthält keine Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten (sofern keine weitere Verurteilung vermerkt ist) und Geldstrafen bis zu 90 Tagessetzen. Nach drei bzw. fünf Jahren werden Einträge aus dem Führungszeugnis wieder gelöscht. Oft verlangen Arbeitgeber, dass der Bewerber sein Führungszeugnis beim Bewerbungsgespräch mitführt.
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