Die Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die zweite Hauptstrafe im deutschen Strafrecht. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Die Höhe der einzelnen Tagessätze bestimmt das Gericht anhand der Einkommensverhältnisse des Täters. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt. Über einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
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