Die Gerichtskosten sind öffentliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme der Gerichte zu zahlen sind. Genaueres regelt das Gerichtskostengesetz (GKG) und das dazu gehörige Gerichtskostenverzeichnis (GKV). Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Streitgegenstandes. Im Strafverfahren sind dagegen für die erste Instanz feste Gebührensätze festgeschrieben, deren Höhe von der verhängten Strafe abhängt. Die Gerichtskosten schuldet im zivilrechtlichen Verfahren (außer vor den Arbeitsgerichten) derjenige, der das Verfahren beantragt hat (§ 22 GKG), ansonsten derjenige, dem die Kosten auferlegt wurden (§ 29 GKG). Die Zahlung erfolgt in der Regel vor dem eigentlichen Prozess.
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