Es gibt eine ganze Reihe der verschiedensten Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt ihr Entstehen und die mit ihnen verbundenen Rechtswirkungen. Zum einen gibt es Personen-gesellschaften, die nicht als juristische Personen angesehen werden können. Sie besitzen deshalb auch keine Rechtspersönlichkeit. Die bekannteste Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zum anderen existieren auch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel die GmbH, die AG und die KG. Neben diesen klaren Formen der Gesellschaften gibt es zudem noch Mischformen, etwa die GmbH & Co. KG. Die gesetzlichen Regelungen für das Gesellschaftsrecht finden sich weitestgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Neben diesen gibt es für die meisten Kapitalgesellschaften noch spezielle Gesetze wie zum Beispiel das Aktiengesetz oder das GmbH-Gesetz.
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