Ein Gewerbe betreibt, wer eine auf gewisse Dauerhaftigkeit angelegte, erlaubte, selbständige Tätigkeit ausübt und entgeltlich am Markt auftritt. Gewinnerzielungsabsicht wird heute mehrheitlich nicht mehr verlangt. Freie Berufe üben kein Gewerbe aus. Bestimmte Gewerbetreibende bedürfen jedoch einer besonderen Genehmigung. Der Gewerbetreibende ist nach dem GewStG steuerpflichtig.
Neue Urteile
- Prinz Andrew verliert alle militärischen Dienstgrade 15.01.2022
- Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel: Todraser ihres Sohnes wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt 30.08.2021
- U 6 Vergewaltiger wird nicht abgeschoben 27.06.2021
- (kein Titel) 25.04.2018
- Messerstecher von Burgwedel geständig 20.04.2018