Der Gewerbeschein ist die behördliche Empfangsbescheinigung über den Empfang einer nach der Gewerbeordnung erforderlichen Anzeige. Der Gewerbeschein muss persönlich beim Gewerbeamt beantragt werden. Die Daten werden dann an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder an die Handwerkskammer (HWK) weitergeleitet. Das Finanzamt und das Gewerbeaufsichtsamt erhalten die Daten der Gewerbeanmeldung. Der Gewerbeschein besitzt keinen eigenen Regelungsinhalt, er ist lediglich eine Bestätigung ist, dass der Gewerbebetreibende die erforderliche Anzeige gemacht hat.
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