Die Glaubensfreiheit ist ein Grundrecht und als solches im Grundgesetz normiert. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist durch Art. 4 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich geschützt. Die Freiheit des Glaubens ist unverletzlich. Glauben ist die subjektive Überzeugung und Gewissheit in Bezug auf eine Religion oder eine Weltanschauung. Umfasst ist auch die negative Religionsfreiheit, also keine Glauben haben zu wollen. Aufmerksamkeit erfuhr das Grundrecht wieder mit der "Kopftuchentscheidung " des Bundesverfassungsgerichtes.
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