Unter einer Grunddienstbarkeit versteht man die Einschränkung der Nutzungsrechte an einem Grundstück zugunsten eines anderen. Der Grundstücksinhaber des belasteten Grundstücks muss einzelne Handlungen auf dem Grundstück dulden oder darf bestimmte Handlungen darauf nicht vornehmen. Beispiele für Grunddienstbarkeiten sind zum einen das Wegerecht, das Recht Leistungen zu verlegen oder ein Durchfahrtsrecht. Für die Einräumung einer Dienstbarkeit gelten die allgemeinen Voraussetzungen über Grundstücksrechte. Deshalb ist die Eintragung der Grunddienstbarkeit im Grundbuch zwingende Voraussetzung.
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