Das Grundstücksrecht steht dem Immobilienrecht gleich. Es regelt Rechte, die aus Grundstücken und ihren Bestandteilen hervorgehen. Es beinhaltet den Erweb und die Veräußerung von Grundstücken, den Besitz und das Eigentum daran sowie die Möglichkeit der Belastung des Grundstücks zu bestimmten Zwecken. Das Immobilienrecht ist ein Teilgebiet des Sachenrechts und in den §§ 873 bis 1203 BGB enthalten.
Neue Urteile
- Prinz Andrew verliert alle militärischen Dienstgrade 15.01.2022
- Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel: Todraser ihres Sohnes wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt 30.08.2021
- U 6 Vergewaltiger wird nicht abgeschoben 27.06.2021
- (kein Titel) 25.04.2018
- Messerstecher von Burgwedel geständig 20.04.2018