Es handelt sich hierbei um einen Juristen der bei einer Behörde, einem Verband oder Unternehmen angestellt ist und für seinen Arbeitgeber rechtsberatend tätig wird. Oft wird aber auch noch die alte Schreibweise "Justitiar " gewählt. Der Justiziar ist häufig Leiter der Rechtsabteilung oder übernimmt. Größere Unternehmen setzen öfters Justiziare ein, die dann meistens auf gewisse Bereiche spezialisiert sind. Die Berufsbezeichnung Justiziar ist jedoch nicht an eine bestimmte Ausbildung geknüpft. In aller Regel haben Justiziare zumindest das erste juristische Staatsexamen an einer juristischen Universität abgeschlossen oder haben zumindest einen Abschluss als Wirtschaftsjurist (Fachhochschule) oder Diplom-Jurist. Die Aufgaben eines Justiziars sind komplex. Zu ihnen zählen unter anderem eine Analyse der Ziele und Vorhaben des Arbeitgebers auf ihre rechtliche Durchsetzbarkeit, das Erkennen rechtlicher Probleme, das Erarbeiten rechtlicher Lösungsvorschläge (Vertragsgestaltung) sowie Schulung der Mitarbeiter in rechtlichen Fragen und Problemen. Wenn der Justiziar ein Volljurist ist, wird er als Syndikus bezeichnet.
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