Eine Kindesentführung liegt vor, wenn der Entführer ein Kind der Obhut seiner Eltern entzieht. Das kann ganz unverbindlich bereits dadurch geschehen, wenn eine Person das Kind vom Spielplatz weglockt und dann an einen Ort bringt, wo die Eltern keinen Zugriff auf das Kind nehmen können. Von Kindesentführung spricht man aber auch, wenn ein Elternteil ohne die Zustimmung und das Wissen des anderen Elternteils das Kind aus seiner gewohnten Umgebung wegschafft. Häufig kennt man die Fälle, in denen ein ausländischer Vater sein Kind gegen den Willen der Mutter in sein Heimatland verschleppt. Hier kann man mit Hilfe des internationalen Rechts versuchen sein Kind wieder nach Hause zu holen.
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