Kommt zu dem Totschlag hinzu, dass der Täter aus einem bestimmten Antrieb heraus gehandelt hat, dann ist das Mord. Motivationen können dabei Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder ähnliches sein. Aber auch wenn die Tat heimtückisch, grausam oder zum Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat begangen wurde, ist ein Mord gegeben. Bei Mord kommt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.
Neue Urteile
- Prinz Andrew verliert alle militärischen Dienstgrade 15.01.2022
- Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel: Todraser ihres Sohnes wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt 30.08.2021
- U 6 Vergewaltiger wird nicht abgeschoben 27.06.2021
- (kein Titel) 25.04.2018
- Messerstecher von Burgwedel geständig 20.04.2018