Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund seiner Zulassung durch die jeweilige Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen als unabhängiges und freiberufliches Organ der Rechtspflege berufen ist. Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten aufgrund eines zwischen ihnen geschlossenes Dienstverhältnis tätig. Dieses nennt man Mandat.
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