Haben mehrere Personen ein und denselben Anspruch gegen eine andere natürliche oder juristische Person, dann können die Anspruchsberechtigten sich zusammentun und gemeinsam gerichtlich gegen den Anspruchsgläubiger vorgehen. Denkbar ist das, wenn eine Eigentümergemeinschaft gegen den Grundbesitzer etwas erreichen wollen oder Aktionäre, die alle von einem Anbieter Aktien erworben haben, damit aber betrogen worden sind. Dieser Zusammenschluss von Anspruchstellern, die gemeinsam eine Klage anstrengen, erhebt eine so genannte Sammelklage.
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