Das Ehescheidungsrecht umfasst alle rechtlichen Normen, die die Ehescheidung und der damit verbundenen Folgen für die sich scheidenden Ehegatten regeln. So bestimmt das Gesetz, dass eine Ehescheidung erst nach der Zerrüttung einer Ehe durch ein Gericht erfolgen darf. Eine Zerrüttung wird dann unweigerlich angenommen, wenn die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt leben. Nach einer Ehescheidung entstehen dann Unterhaltsansprüche des Ehegatten, der finanziell schlechter gestellt ist als der andere.
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