Das Schuldrecht umschreibt die Gesamtheit der die Schuldverhältnisse ordnenden Rechtsnormen. Das schuldrecht ist im 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Sein wichtigstes Prinzip ist das der Vertragsfreiheit. Die Vertragfreiheit umschreibt die Freiheit der Vertragsparteien, den Abschluss, die Ausgestaltung und die Abwicklung des eingegangenen Schuldverhältnisses grundsätzlich selbst zu bestimmen. Dabei bilden die gesetzlichen Regelungen ausschließlich den Rahmen, der zusätzlich stets gültige Grundregeln und gesetzliche Folgen für die Schuldverhältnisse vorsieht. Zudem finden sich im Schuldrecht neben den allgemeinen Vorschriften auch Regelungen über besondere Schuldrechtsverhältnisse.
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