Die Schweizer Aktiengesellschaft ist eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Es gibt sie in privater und öffentlich-rechtlicher Gestaltung. Um eine Schweizer AG zu gründen, ist die Einlage eines Kapitals von mindestens 100.000,00 Schweizer Franken notwendig. Die gesetzliche Grundlage für die Schweizer AG findet sich im so genannten Obligatorenrecht. Seine nach außen handelnden Organe sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.
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